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Der Entscheidungsmechanismus im Planspiel PDF Drucken

Im Jahr 2006 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Grünbuch mit dem Titel „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie". Darin lieferte sie Denkanstöße für eine künftige gemeinsame EU-Energiepolitik. Auf der Grundlage dieses Grünbuchs sowie weiterer Mitteilungen der Kommission beschloss der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2007 ein „integriertes Klima- und Energiepaket". Diese Grundsatzentscheidung definiert bis heute maßgeblich den Handlungrahmen in diesem 'jungen' europäischen Politikfeld. Anhand der wesentlichen Etappen dieses Entscheidungsprozesses lernen die Teilnehmenden im Rahmen des Planspiels in vereinfachter Weise grundlegende energie- und klimapolitische Handlungsansätze kennen. Sie erfahren unmittelbar, welche Interessensgegensätze und Anliegen der beteiligten Akteure die aktuellen Debatten prägen. Europäische Energie- und Klimapolitik wird so auf spielerische Weise exemplarisch verdeutlicht und nachvollziehbar.


Ausgangspunkt für die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Planspiel ist auch hier ein Energie-Grünbuch der Kommission. Im Planspiel besteht dieses bereits aus zwölf konkreten einzelnen Maßnahmen, die von der Kommission vorgeschlagen werden. Jede dieser Maßnahmen steht für einen energiepolitischen Handlungsansatz, der zur Zukunftsfähigkeit der Europäischen Energiepolitik beitragen soll (z.B. die Förderung erneuerbarer Energien). Auf diese Weise erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die grundlegenden „Hebel", mit denen eine gemeinsame Energie- und Klimapolitik gestaltet und auf die aktuellen Herausforderungen reagiert werden kann.

Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Vertreter der Zivilgesellschaft haben im Planspiel die Möglichkeit, auf das Grünbuch zu reagieren und ihre Vorstellungen der Kommission mitzuteilen. Auf dieser Grundlage arbeitet diese ein „Energie-Weißbuch" aus. Konkret bedeutet dies im Planspiel, dass sie sich von zwei der zwölf Maßnahmen verabschieden muss. Dem Europäischen Rat legt die Kommission also einen Katalog bestehend aus zehn prioritären Maßnahmen vor, für deren Verwirklichung sie sich einsetzt. Der Europäische Rat hat nun die Aufgabe, sich im Rahmen der Verhandlungen auf einen Aktionsplan zu verständigen, der aus maximal sechs Maßnahmen bestehen darf.

entscheidungsmechanik.jpgIm Rahmen der Energiepolitik ist ein gemeinsames Vorgehen in der Regel nur möglich, wenn alle Mitgliedstaaten dies wünschen. Die sog. Schlussfolgerungen eines Europäischen Rats bedürfen ebenfalls des Einverständnisses aller EU-Staats- und Regierungschefs. Diese Notwendigkeit zur Einstimmigkeit wird im Rahmen des Planspiels simuliert, indem sich alle beteiligten Länder am Ende des Europäischen Rates einvernehmlich auf einen Aktionsplan mit sechs Maßnahmen verständigen müssen. Der Beschlussmechanismus betont somit die Notwendigkeit, sich trotz unterschiedlicher Interessenlagen und trotz begrenzter finanzieller Mittel auf einen Kompromiss einigen zu müssen und Maßnahmen miteinander zu vergleichen und ihren Nutzen gegeneinander abzuwägen. Es gilt also, eine Liste aufzustellen, mit der alle Länder einverstanden sind und die ihren spezifischen Interessen und Rahmenbedingungen gerecht wird - und diese Liste darf in diesem Planspiel nicht mehr als sechs Maßnahmen umfassen.

Die Umsetzung der Grundsatzentscheidungen des Europäischen Rats in EU-Recht obliegen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament, die auf der Grundlage von Reschtsetzungsvorschlägen der EU-Kommission entscheiden. Da im Ministerrat, in dem die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten zusammen kommen, ebenfalls die Positionen der nationalen Regierungen vertreten werden, die die Grundsatzbeschlüsse auf dem Europäischen Rat getroffen haben, beschränkt sich das Planspiel auf die Rolle des Europäischen Parlaments im weiteren Rechtsetzungsprozess. Im Rahmen des Planspiels muss das Europäsche Parlament am Ende allen Maßnahmen zustimmen, die den Haushalt der EU betreffen bzw. im Bereich des Mitentscheidungsverfahrens liegen.

 

Kontakt

Sascha Meinert

Institut für prospektive Analysen

Tel.: (030) 33987340

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© 2008 Sascha Meinert und Michael Stollt